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   VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 455/01   

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https://dejure.org/2002,14566
VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 455/01 (https://dejure.org/2002,14566)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 17.04.2002 - 1 K 455/01 (https://dejure.org/2002,14566)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 17. April 2002 - 1 K 455/01 (https://dejure.org/2002,14566)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein regulärer Arzneimittelverkauf an Autoschalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot einer Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel über einen Schalter außerhalb des Notdienstes; Verstoß gegen die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bei einer Abgabe über einen Schalter; Recht zur Inverkehrbringung von Arzneimitteln in den Apothekenbetriebsräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über einen Schalter bleibt verboten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 455/01
    Die Vorschrift ermächtigt auch zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen bei Verstößen gegen das Apothekenrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.1998, - 3 C 6/97 -, NJW 1999, 881).

    Das Gericht folgt der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.01.1998, a.a.O.), wonach die Abgabe von Arzneimitteln an einem Autoschalter mit § 17 Abs. 1 Satz 1 ApBetrO unvereinbar ist.

    Insoweit handelt es sich inzwischen um Gewohnheitsrecht, das für diesen engen Bereich die Regelungen des § 17 Abs. 1 Satz 1 ApBetrO einschränkt (BVerwG, Urteil vom 22.01.1998, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1236/99

    Apothekenöffnungszeiten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 455/01
    Die aus Gründen des Gemeinwohls unumgänglichen Beschränkungen des Grundrechts stehen unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, Urteil vom 16.01.2002, - 1 BvR 1236/99 -, NJW 2002, 666).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1997 - 14 S 913/97

    Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 17.04.2002 - 1 K 455/01
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtsstreitigkeit, wenn sie eine rechtliche Frage aufwirft, die über den entschiedenen Fall hinaus im Interesse einer einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts bzw. seiner Fortbildung von allgemeiner Bedeutung ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.04.1997 - 14 S 913/97 -, VBlBW 1997, 298; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 124 Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - 9 S 1490/02

    Kein Arzneimittelverkauf an Autoschalter

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17. April 2002 - 1 K 455/01 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 17.04.2002 - 1 K 455/01 - zu ändern und den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 21.05.1999 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheides vom 05.03.2001 aufzuheben.

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